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Mietrechtsreform im Rechtsausschuss: Mieterbund dafür, Haus & Grund dagegen

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am 14. Oktober Sachverständige zur Mietrechtsreform gehört. Der Deutsche Mieterbund nennt den Entwurf einen längst überfälligen Schritt, Haus & Grund lehnt ihn ab. Geplant sind Grenzen für Kurzzeitmieten, Möblierungszuschläge und Indexmieten.

Von Annika Feldhaus, Redaktion Die Immolage: Markt, Regeln, Projekte, Finanzierung, Köpfe der Immobilienwirtschaft

Mietrechtsreform im Rechtsausschuss: Mieterbund dafür, Haus & Grund dagegen
Grafik: Redaktion

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am 14. Oktober 2026 in einer öffentlichen Anhörung Sachverständige zum Regierungsentwurf zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Drucksache 21/6807) gehört. Die Bewertungen gingen weit auseinander.

Der Entwurf sieht im Kern fünf Änderungen vor. Mietverträge zum vorübergehenden Gebrauch sollen grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt werden, unter bestimmten Bedingungen auf acht, damit sie nicht zur Umgehung der Mietpreisbremse dienen. Für möblierte Wohnungen soll der Möblierungszuschlag nachvollziehbar berechnet werden; bei Vollmöblierung gilt eine Vermutung von bis zu 10 Prozent der Nettokaltmiete. Indexmieten sollen in angespannten Wohnungsmärkten nur noch zur Hälfte steigen, soweit die Inflation 3 Prozent im Jahr übersteigt. Wer Mietrückstände nachzahlt, soll die Wohnung auch bei einer ordentlichen Kündigung behalten können. Und das vereinfachte Verfahren für Modernisierungsmieterhöhungen soll bis 20.000 statt 10.000 Euro gelten.

Dr. Melanie Weber-Moritz vom Deutschen Mieterbund nannte den Entwurf einen „absolut wichtigen und längst überfälligen Schritt hin zu einem verbesserten Mieterschutz“, die Regeln müssten aber „an mehreren Stellen präzisiert und verschärft werden, um den Mietmarkt zu stabilisieren“. Ann-Kathrin Rückmann vom Hamburger Mieterverein hielt den Entwurf für „geeignet, die angespannte gegenwärtige Situation punktuell abzumildern“, er verhindere aber nicht „die sozialschädliche Ausnutzung der Marktsituation“.

Dr. Kai H. Warnecke von Haus & Grund Deutschland lehnte den Entwurf ab. Die Regelungen griffen in „bewährte mietrechtliche Strukturen“ ein und schränkten „die Rechte und die wirtschaftliche Planungssicherheit insbesondere privater Kleinvermieter“ ein. Prof. Dr. Martin Häublein von der Universität Innsbruck hielt einen Erfolg der Änderungen für „überaus unwahrscheinlich“; die Nachjustierungen des vergangenen Jahrzehnts hätten die Missstände nicht beseitigt, aber die Rechtslage verkompliziert. Gehört wurden außerdem Christian J. Osthus vom Immobilienverband IVD und Benjamin Raabe vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein.

Was das für Immobilienprofis heißt

Für Anbieter möblierter Wohnungen auf Zeit ist der Entwurf der wichtigste Teil: Die Sechs-Monats-Grenze und der gedeckelte Zuschlag treffen genau dieses Geschäftsmodell in Großstädten. Verwalter von Indexmietverträgen sollten wissen, ob ihr Land die Gebiete per Verordnung bestimmt, denn nur dort gilt die Halbierung. Der Ausschuss berät den Entwurf weiter, der Bundestag hat noch nicht abgestimmt.

Quelle

Laut Die Immolage

„Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am 14. Oktober Sachverständige zur Mietrechtsreform gehört. Der Deutsche Mieterbund nennt den Entwurf einen längst überfälligen Schritt, Haus & Grund lehnt ihn ab. Geplant sind Grenzen für Kurzzeitmieten, Möblierungszuschläge und Indexmieten.“

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